Dass "lebenslanges Lernen" zwingend notwendig für den beruflichen Erfolg ist, liegt
auf der Hand. Damit sich jeder berufliche Weiterbildung leisten kann, gibt es zahlreiche
Fördermöglichkeiten. Je nach geplanter Bildungsmaßnahme und persönlicher Voraussetzung
können Zuschüsse oder sogar die Übernahme der gesamten Studiengebühren dafür sorgen,
dass sich Ihre Weiterbildung von Anfang an auszahlt! Gut ausgebildete Fachkräfte
mit zusätzlichem Spezialwissen sind heute in der Industrie gefragt. Weiterbildung
ist somit eine Investition, an der sich auch die Arbeitgeber beteiligen. Immer mehr
Unternehmen belohnen das Engagement ihrer Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit.
Gerade das berufsbegleitende Fernstudium wird durch die Übernahme der Lehrgangskosten
häufig unterstützt. Sprechen Sie Ihren Vorgesetzten an und überzeugen Sie ihn, dass
auch das Unternehmen von dieser Maßnahme profitiert!
Nutzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten – es zahlt sich aus!
Staatliche
Förderprogramme Je nach Bundesland sind die Förderprogramme, die Sie für
Ihre berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen können, sehr unterschiedlich. Bundesweit
einheitlich ist die Regelung des Meister-Bafög für Lehrgänge mit öffentlich-rechtlichen
Prüfungen (z. B. Berufspädagoge). In Bundesländern wie z. B. Nordrhein-Westfalen,
Hessen und Brandenburg gibt es Qualifzierungszuschüsse bis zu 50 % der Lehrgangskosten
über sogenannte Bildungs- oder Qualifizierungsschecks. Auskunft darüber, welche
Lehrgänge für das jeweilige Programm in Frage kommen, erteilen Ihnen gerne unsere
Kundenberater. Welche persönlichen Voraussetzungen notwendig sind, erfahren
Sie auf folgenden Internetseiten www.meister-bafoeg.info
www.bildungsscheck.nrw.de www.qualifizierungsschecks.de www.bildungsscheck.brandenburg.de www.bildungspraemie.info www.test.de/weiterbildung
Christiani-Förderung Um berufliche Weiterbildung auch den Menschen
zu ermöglichen, deren finanzielle Mittel begrenzt sind, gewähren wir bei Vorlage
einer entsprechenden Bescheinigung eine Ermäßigung der Lehrgangsgebühren in Höhe
von 10 %. Diesen Nachlass erhalten Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Schwerbehinderte,
Zivil- und Wehrdienstleistende. Einen Rabatt von 10 % erhalten alle ehemaligen Teilnehmer
auf jeden folgenden Lehrgang sowie Mitglieder des Bundesverbandes der Berufsausbilder.
Gerne stellen wir für Ihr Unternehmen auch ein individuelles Angebot zusammen, wenn
Sie mehrere Mitarbeiter durch unsere Weiterbildungskurse qualifizieren möchten.
Steuern sparen Ausgaben für die Teilnahme an Weiterbildungskursen der
Christiani Akademie können Sie zu 100% als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung
hierfür ist ein konkreter beruflicher Nutzen der Bildungsmaßnahme. Die Kosten können
bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Werbungskosten abgezogen werden.
Als Selbstständiger oder Gewerbetreibender können Sie die Lehrgangskosten als Betriebskosten
geltend machen.
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